Schliesslich hat der Beschuldigte mehrfach und über einen längeren Zeitraum die gesetzlichen Bestimmungen der ordnungsgemässen Buch- bzw. Geschäftsführung missachtet und ist seinen Informationspflichten betreffend seine Einkommenshöhe bzw. den Einkommensveränderungen gegenüber dem Betreibungsamt nicht nachgekommen, weshalb es zur Verurteilung wegen Pfändungsbetrugs und ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher kam. Dazu ins Bild passt auch, dass er die Prämien der Motorfahrzeugversicherung nicht rechtzeitig bezahlt hat, was das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau veranlasste, die Entzugsverfügung vom 10. Februar 2020 zu erlassen.