Die fehlende Organisation seiner Posteingänge hat er jedoch selbst zu verantworten. Dass es der Beschuldigte in administrativen Belangen nicht sehr genau nimmt, zeigt auch die inzwischen ergangene rechtskräftige Verurteilung vom 28. September 2022 wegen erneuter Nichtabgabe von Ausweisen oder Kontrollschildern (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Das Ignorieren von administrativen Vorgaben und Verfügungen von Behörden scheint System zu haben, wovon diese erneute Straffälligkeit zeugt. Entsprechend überwiegen die negativen Täterkomponenten leicht, was zu einer minimalen Erhöhung der Einsatzstrafe von 10 Tagessätzen führt. - 23 -