5.4.4. Weiter hat sich der Beschuldigte wegen der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern schuldig gemacht. Der Beschuldigte wusste, dass er die Motorfahrzeugversicherungsprämien nicht bezahlt hatte. Er war sich der Konsequenzen, nämlich, dass er den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder abgeben muss, bewusst. Er hat jedoch sämtliche Aufforderungen seitens der Versicherung zur Bezahlung der Rechnungen bzw. des Strassenverkehrsamtes zur Abgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern missachtet. Damit ist er nicht wesentlich über die Erfüllung des Tatbestands hinausgegangen, weshalb das Verschulden als leicht einzustufen ist.