genüber der zuständigen Pfändungsbeamtin bzw. dem zuständigen Pfändungsbeamten ein zu geringes Einkommen an. Angemessen erscheint bei einer isolierten Betrachtung für jeden der drei weiteren Pfändungsbetrüge eine Strafe von 60 Tagessätzen. In Anwendung des Asperationsprinzips erscheint eine Erhöhung um je 20 Tagessätze, d.h. insgesamt um 60 Tagessätze, angemessen.