Der Beschuldigte beantragt, dass er für die ordnungswidrige Führung der Geschäftsbücher zu einer Busse von Fr. 800.00 zu verurteilen sei. Auf den Widerruf der von der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis festgesetzten Geldstrafe für die grobe Verkehrsregelverletzung sei zu verzichten (Plädoyer Berufungsverhandlung Beschuldigter, S. 2).