5. 5.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs sowie Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, unter Berücksichtigung der widerrufenen Geldstrafe wegen grober Verkehrsregelverletzung, zu einer Gesamtstrafe von 90 Tagessätzen Geldstrafe à Fr. 60.00 sowie wegen ordnungswidriger Führung der Geschäftsbücher zu einer Busse von Fr. 1'000.00. - 20 -