Zudem war der Beschuldigte bereits sensibilisiert in Bezug auf Schreiben des Strassenverkehrsamts: Bereits rund ein Jahr zuvor, am 7. Januar 2019, hat das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau den Beschuldigten aufgefordert, den Fahrzeugausweis und die Kontrollschilder abzugeben, was er jedoch nicht tat. Das Bezirksgericht Lenzburg sprach ihn damals vom Vorwurf der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung frei, weil die Eröffnung der Entzugsverfügung an den Beschuldigten nicht nachgewiesen werden konnte (Urteil des Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vom 20. September 2020, UA Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau ST.2020.2182 act.