Allerdings hat die Ehefrau des Beschuldigten ebenso klar und glaubhaft ausgesagt, dass sie sich an den Empfang des Einschreibens genau erinnern könne. Sie habe die eingehende Post jeweils auf den Küchentisch oder, wenn sie gegessen hätten, in die Stube, ins Esszimmer oder ins Büro gelegt (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4 und 6). Zuständig für die Post und das Finanzielle sei ihr Mann gewesen (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 5) Damit steht fest, dass das Einschreiben in den Verfügungsbereich des Beschuldigten gelangt ist, zumal die Post stets zugänglich blieb und er sich darum zu kümmern hatte.