Zuhause habe aufgrund der gesundheitlichen Sorgen um den jüngsten Sohn, ihrer eigenen Gesundheit und mit drei weiteren Kindern einfach ein grosses Chaos und Durcheinander geherrscht. Sie sei oftmals mit ihren eigenen Sachen abgelenkt gewesen und es sei ihr schlicht untergegangen, den Beschuldigten über das Einschreiben zu informieren (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 4). Allerdings hat die Ehefrau des Beschuldigten ebenso klar und glaubhaft ausgesagt, dass sie sich an den Empfang des Einschreibens genau erinnern könne.