ST.2020.83 Ordner 3-6 Register 8 act. 5/103) vorlagen, hat er weiterhin ein zu tiefes Einkommen angegeben. Auch hat der Beschuldigte beim Betreibungsamt weder eine Nachmeldung gemacht noch einen Vorbehalt angebracht, was darauf schliessen lässt, dass er den eigentlichen (höheren) Lohnbezug verheimlichen wollte.