Privatschule von zwei Kindern je Fr. 800.00; Leasing Fr. 1'000.00 sowie übliche Krankenkassenprämien, vgl. Protokoll Vorinstanz in VA act. 48–50; die Alimentenzahlungen in Höhe von rund Fr. 1'200.00, die seine Ehefrau für ihren Sohn aus einer früheren Beziehung monatlich erhält, waren dem Betreibungsamt bekannt, vgl. Pfändungsprotokolle in UA KSTA ST.2020.83 Ordner 2 Register 1 act. 2/20, 22, 25, 27; 30, 32, 35 und 37). Um die genannten Ausgaben zu decken, musste der Beschuldigte demnach ein Einkommen in mindestens dieser Höhe beziehen. Dennoch gab er anlässlich der Pfändungsvollzüge kein bzw. ein zu tiefes Einkommen an.