2.4.3. 2.4.3.1. Der Beschuldigte bringt vor, in der Anfangsphase nach der Unternehmensgründung habe "Chaos" geherrscht, weshalb er den Überblick über die für ihn privat getätigten Ausgaben und die Ausgaben für das Unternehmen und letztlich die Lohnzahlungen verloren habe. Nachträglich hätten die Ausgaben für das Unternehmen aufgrund von fehlenden Quittungen als Privatbezüge verbucht werden müssen (Einvernahme mit dem Beschuldigten vom 13. Januar 2021 in UA KSTA ST.2020.83 Ordner 3-6 Register 2 act. 4/18 f. Fragen 8 f. und act. 20 Frage 14; Plädoyer Berufungsverhandlung Beschuldigter, S. 4). Dieses Vorbringen mag zwar den Tatsachen entsprechen.