2. 2.1. Die Kantonale Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten einerseits mehrfachen Pfändungsbetrug vor: Der Beschuldigte habe gegenüber dem Betreibungsamt anlässlich der Pfändungen vom 16. Oktober 2016, 3. Dezember 2019, 30. März 2020 und 15. Juni 2020 Vermögenswerte in Höhe von Fr. 66'186.30 verheimlicht. Am 28. September 2020 seien acht Verlustscheine im Umfang von insgesamt Fr. 33'646.50 ausgestellt worden.