3.3. Am 24. März 2022 wurde das mündliche Berufungsverfahren angeordnet. 3.4. Der Beschuldigte reichte innert (mehrmals erstreckter) Frist keine vorgängige Berufungsbegründung ein. 3.5. Mit Verfügung vom 20. Februar 2023 wurde zur Verhandlung auf den 17. Mai 2023 vorgeladen. -9- 3.6. Nachdem am 23. März 2023 der Wahlverteidiger des Beschuldigten sein Mandat niedergelegt hatte, wurde mit Verfügung vom 17. April 2023 Rechtsanwältin Klemm als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten eingesetzt. 4. Die Berufungsverhandlung mit Befragung des Beschuldigten sowie der Zeugin L. (Ehefrau des Beschuldigten) fand am 17. Mai 2023 statt.