3. 3.1. Gegen das ihm am 31. August 2021 im Dispositiv zugestellte Urteil vom 12. August 2021 meldete der Beschuldigte am 9. September 2021 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 10. Februar 2022 zugestellt. 3.2. Mit Eingabe vom 28. Februar 2022 erklärte der Beschuldigte fristgerecht die Berufung und stellte folgende Anträge:  Der Beschuldigte sei vom Vorwurf des mehrfachen betrügerischen Konkurses und Pfändungsbetrugs und der Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördliche Aufforderung von Schuld und Strafe freizusprechen.