6. Der Beschuldigte hat die Anklagegebühr für das Verfahren ST.2021.15 von CHF 1'300.00, sowie für das Verfahren ST.2021.64 von CHF 1'200.00, insgesamt CHF 2'500.00, zu 3/4, das heisst CHF 1'875.00, zu bezahlen. Die restliche Anklagegebühr trägt der Staat. 7. -8- Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem Beschuldigten im Umfang von 1/4 die richterlich auf CHF 1'814.15 (inkl. MwSt von CHF 150.35) festgesetzten Parteikosten zu ersetzen. Im Übrigen hat der Beschuldigte seine Parteikosten selber zu tragen.