3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 4. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen. 1.4. Aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vom 13. Juli 2020 gegen den Strafbefehl vom 9. Juli 2020 überwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau den Strafbefehl mit Verfügung vom 3. Mai 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg. -7-