1. Einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je CHF 80.00 (unbedingt), entspricht CHF 7'200.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Geldstrafe eine Freiheitsstrafe, wobei ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe entspricht. Es handelt sich dabei um eine aus der widerrufenen und neuen Strafe gebildete Gesamtstrafe. 2. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'100.00 - Auslagen CHF 10.50 Rechnungsbetrag CHF 8'310.50 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt.