Mit Urteil der Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis vom 21. Juni 2017 wurde A. wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt, wobei der bedingte Strafvollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren gewährt wurde. Am 23. September 2019 machte sich der Verurteilte erneut wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und hat sich somit nicht bewährt.