Q. mit, worauf eine Patrouille an den Wohnort des Beschuldigten ausrückte. Dort konnte in der Folge festgestellt werden, dass der Beschuldigte den Personenwagen am besagten Tag seiner Ehefrau überliess, obwohl der Versicherungsschutz seit dem 2. September 2019 erloschen ist. Dieses Verhalten ist strafbar gemäss: Den vorgenannten Gesetzesartikeln sowie Art. 34 StGB, Art. 47 StGB Nichtbewährung: