Der Beschuldigte hat sein Motorfahrzeug, als Halter, vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen, ohne bestehende Haftpflichtversicherung an eine andere Person überlassen. Begangen: Fahrzeug: Personenwagen 'Mercedes' AG xxx xxx Ort: Q. Zeit: 23. September 2019 Vorgehen: Am Montag 23. September 2019 wurde der Personenwagen mit den Kontrollschildern AG xxx xxx, welcher infolge des fehlenden Versicherungsschutzes im RIPOL ausgeschrieben war, am Grenzübergang T. registriert. Das Grenzwachkorps teilte dies der Regionalpolizei -6-