1.2. Aufgrund der Einsprache des Beschuldigten vom 2. November 2020 gegen den Strafbefehl vom 29. Oktober 2020 überwies die Kantonale Staatsanwaltschaft den Strafbefehl mit Verfügung vom 18. Januar 2021 an das Bezirksgericht Lenzburg. 1.3. Am 9. Juli 2020 erliess die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau folgenden Strafbefehl gegen den Beschuldigten: Sachverhalt: Dossier 1 Nichtabgabe von Fahrzeugausweis und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung (Art. 97 Abs. 1 lit. b SVG) Der Beschuldigte hat vorsätzlich, d. h. mit Wissen und Willen, entzogene Ausweise oder Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung nicht abgebeben.