5. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmat / Albis vom 21.06.2017 (eröffnet am 24.12.2017) wurde B. wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt, wobei der bedingte Strafvollzug unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren gewährt wurde. 5.1. Am 25.09.2019 bis 28.09.2020 machte sich der Verurteilte wegen Art. 163 Ziff. 1 StGB sowie Art. 325 StGB erneut schuldig und hat sich somit nicht bewährt.