2. Einer Busse von CHF 1'800.00. Bei schuldhafter Nichtbezahlung tritt an Stelle der Busse eine Ersatzfreiheitsstrafe von 17 Tagen. 3. Den Kosten - Strafbefehlsgebühr CHF 1'200.00 Rechnungsbetrag CHF 3'000.00 Über Auslagen, die nach Erlass des vorliegenden Strafbefehls eingehen, wird separat verfügt. 4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. Erläuterung zur bedingten Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB) […] Nichtbewährung