Tatort: S.(Geschäftssitz der I. GmbH.) und anderswo Tatzeiten: 27.3.2020 Der Beschuldigte ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der I. GmbH.. Der Beschuldigte hat am 27.3.2020 am Flughafen Zürich CHF 19'000.00 in bar bezogen. Er will damit namens seiner I. GmbH. eine Rechnung der J. beglichen haben. Eine entsprechende Quittung liess er sich jedoch nicht geben. Dies tat er bewusst, da er mit der Firma J. schon so viele Arbeiten hat ausführen lassen und ihre Geschäftsbeziehung auf Vertrauensbasis laufen würde. Art. 957a Abs. 2 OR verlangt jedoch den Belegnachweis für jede einzelne Buchung (keine Buchung ohne Beleg).