Die Angaben gegenüber dem Betreibungsamt belegte der Beschuldigte mittels Lohnabrechnungen Oktober – Dezember 2019 und aktuell mit dem angepassten Arbeitsvertrag per 01.04.2020. Die eingereichten Lohnabrechnungen stimmen jedoch nicht mit der Buchhaltung der I. GmbH. überein. Auch seine eigenen Aussagen anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25.06.2020 weichen von den deklarierten Beträgen und Lohnabrechnungen ab. Damals gab er an, dass er im Durchschnitt zwischen Fr. 10'000.00 – 15'000.00 Lohn erhalten, jedoch wegen der Corona-Pandemie seinen Lohn auf CHF 7'000.00 gekürzt habe.