Gegen den Beschuldigten wurden bereits diverse Betreibungen eingeleitet und aktuell sind mehrere Pfändungen am Laufen. Die älteste, noch laufende Pfändung wurde am 11.07.2019 vollzogen. Damals deklarierte der Beschuldigte keine eigenen Erwerbseinkünfte, weshalb auf eine Lohnpfändung verzichtet werden musste (Pfändungsprotokoll vom 11.7.2019). Auch im Pfändungsprotokoll vom 16.10.2019 deklarierte der Beschuldigte keine eigenen Erwerbseinkünfte, weshalb auf eine Lohnpfändung verzichtet werden musste. Dies, obwohl er am 25.9.2019 eine Lohnzahlung erhielt.