7.2.2. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, der früheren amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Antonia Florin, eine Entschädigung von Fr. 19'767.80 auszurichten. 7.2.3. Diese Entschädigungen werden vom Beschuldigten zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. - 37 - 7.3. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsbeiständin von D., Rechtsanwältin Michèle Dürrenberger, für das erstinstanzliche Verfahren Fr. 4'451.90 auszurichten. Zustellung an: […]