12.2. Die Vorinstanz genehmigte die Kosten des amtlichen Verteidigers von Fr. 12'031.25 und wies die Gerichtskasse Rheinfelden an, diesen Betrag dem Verteidiger zu überweisen. Betreffend die Kosten der ursprünglichen amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Antonia Florin, wies das Bezirksgericht darauf hin, dass diese mit Verfügung vom 3. Mai 2021 entschädigt worden sei. Der Beschuldigte wurde verpflichtet, dem Kanton Aargau die Kosten der amtlichen Verteidigung zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlaubten (vorinstanzliches Urteil - 34 -