Die Staatsanwaltschaft dringt mit ihrer Berufung teilweise durch, indem der Beschuldigte wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und einer Beschimpfung am 5. Mai 2020 zu verurteilen ist. Entgegen der Staatsanwaltschaft hat jedoch ein Freispruch betreffend das Strafdossier C1 Sachverhalt 3 lit. b (Drohung) und e (Gefährdung des Lebens und einfache Körperverletzung) sowie das Strafdossier C2 lit. a (Hausfriedensbruch) zu erfolgen. Die Staatsanwaltschaft obsiegt zudem teilweise, indem der Beschuldigte zu einer längeren Freiheitsstrafe (5 ½ Jahre statt 2 ½ Jahre) zu verurteilen ist.