9.7. Die von der Vorinstanz für die Übertretungen ausgesprochene Busse von Fr. 400 und die festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von 13 Tagen für den Fall der schuldhaften Nichtbezahlung sind im Berufungsverfahren unangefochten geblieben. 9.8. Zusammengefasst ist der Beschuldigte zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren, zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 5'400.00, und zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 13 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen.