Die von der Vorinstanz angeordneten ambulante Massnahme wurde im Berufungsverfahren nicht angefochten. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte in Bezug auf den Konsum von Kokain rückfällig geworden ist (vgl. Mitteilung von Dr. med. H., Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Liestal), was die ihm zu stellende Schlechtprognose zusätzlich verstärkt. Mithin zeigt sich beim Beschuldigten trotz langer Untersuchungshaft nach wie vor eine Unbelehrbarkeit hinsichtlich des problematischen und sich negativ auf die Legalprognose auswirkenden Drogenkonsums.