Geldstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 20.00, d.h. Fr. 1'000.00, und einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Zudem wurde hinsichtlich der bedingten Geldstrafe gemäss Strafbefehl vom 28. März 2018 die Probezeit um ein Jahr verlängert (UA 1/2, 1/22 ff.). Diese Vorstrafen zeigen, dass sich der Beschuldigte durch die ausfällten Strafen nicht beeindrucken liess. Dies, obwohl er Geldstrafen/Bussen bezahlen und teilweise auch durch Haft verbüssen musste (GA 72).