8.4.3. Nach dem Dargelegten ist der Beschuldigte wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung schuldig zu sprechen. 9. 9.1. Die Vorinstanz verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten (20 Monate bedingt und 10 Monate unbedingt vollziehbar), einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätze (unter Widerruf des dem Beschuldigten mit Strafbefehl vom 28. März 2018 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gewährten bedingten Vollzugs) und einer Busse von Fr. 400.00.