seinem damaligen Gemütszustand. Er war eifersüchtig, enttäuscht, wütend und hässig (vgl. UA 2/C2.57 Ziff. 29). Er hatte sich nicht mehr im Griff, was sich auch daran zeigt, dass er zuvor bereits an seinem Wohnort eine Scheibe eingeschlagen hatte (UA 2/C2.44 f. Ziff. 14, 25) und ihm sein Nasenbluten während des Streits egal war (UA 2/C2.46 Ziff. 38). Dazu passt auch die Beschreibung von D., wonach der Beschuldigte in solchen Momenten einfach nicht sich selbst sei (UA 2/C2.37 Ziff. 120) und er sich dann nicht mehr im Griff habe (UA 2/C2.59 Ziff.