möglichen Lebensgefahr durch das Knien auf dem Rücken von D. mit gleichzeitigem Zuhalten des Mundes und der Nase. Auch hier ist es für jedermann, mithin auch für den Beschuldigten offensichtlich, dass es zu einer Mangelversorgung des Gehirns mit Sauerstoff kommen kann. Der Beschuldigte, der auf dem Rücken von D. kniete und ihr mehrfach Mund/Nase zuhielt sowie sie in den Schwitzkasten nahm und letzteres während mindestens 10 Sekunden, konnte die Folgen seines Handelns nicht kontrollieren. Dies ergibt sich klar aus dem rechtsmedizinischen Gutachten.