Das Behindern der Atembewegungen infolge der Brustkorbkompression durch Knien auf dem Oberkörper einer anderen Person werde in Kombination mit einer Verlegung der Atemwege (z.B. durch Zuhalten der Atemöffnungen) als sog. «Burking» bezeichnet. Aufgrund der festgestellten Stauungsblutungen im linken Trommelfell, an den Augenlidern und der Schleimhaut der Lippeninnenseiten sei im vorliegenden Fall eine konkrete Lebensgefahr zu bejahen, wobei allerdings nicht unterschieden werden könne, ob die Stauungsblutungen alleinige Folge der Hals- oder Brustkorbkompression seien oder sich in Kombination der beiden Vorgänge ausbildeten.