Unterblutungen an der Unterlippeninnenseite wie auch die Blutergüsse am Unterkiefer könnten prinzipiell infolge des von D. geltend gemachten Mundzuhaltens entstanden sein. Aus rechtsmedizinischer Sicht könnten die Stauungsbefunde durch die von D. beschriebene Brustkorbkompression entstanden sein. Das Behindern der Atembewegungen infolge der Brustkorbkompression durch Knien auf dem Oberkörper einer anderen Person werde in Kombination mit einer Verlegung der Atemwege (z.B. durch Zuhalten der Atemöffnungen) als sog. «Burking» bezeichnet.