Bei der Konfrontationseinvernahme vom 3. September 2020 sagte D., sie wisse zwar, dass der Beschuldigte sie nicht habe umbringen wolle, aber in solch einer Situation habe er sich einfach nicht im Griff. Sie habe in der Situation, als sie keine Luft mehr bekommen habe, Angst gehabt (UA 2/C2.59 Ziff. 45). Sie könne sich an das Knien auf ihrem Rücken und Mund/Nase zuhalten nicht mehr erinnern. Die Erinnerung gehe immer mehr weg. Sie habe sicher eine Hand im Gesicht gehabt (UA C2.59 f. Ziff. 49 f.). Sie habe nicht damit gerechnet, dass der Beschuldigte sie umbringen wolle und sei deshalb auch so erschrocken, als sie das mit den Blutungen in den Augen erfahren habe (UA 2/C2.60 Ziff. 52).