Zum Grund und Gemütszustand des Beschuldigten befragt, als er bei ihr aufgetaucht sei, äusserte D., es sei wohl seine Absicht gewesen, dass sie diskutierten (UA 2/C2.35 Ziff. 99). Sie habe Angst gehabt und sie liebe diesen Menschen doch. Sie habe gewusst, dass sie die Polizei wieder rufen müsse. So wie sein Gemütszustand gewesen sei, habe sie gewusst, dass es wieder eskalieren würde (UA 2/C2.34 Ziff. 92). Zur Situation auf dem Boden gab D. an, der Beschuldigte sei in solchen Momenten einfach nicht sich selbst (UA 2/C2.37 Ziff. 120). Auf die Frage, ob der Beschuldigte sie habe töten wollen, sagte D., er habe es ja nicht gemacht und er sei ihr total überlegen gewesen.