(gleichzeitige) Mund und Nase zuhalten. Sie habe Angst gehabt, dass sie ersticken würde. Sie sei auf dem Bauch am Boden im Schlafzimmer gelegen und er sei auf ihrem Rücken gewesen. Wie genau wisse sie nicht. Er habe in dieser Position Mund und Nase zugehalten (UA 2/C2.28). Sie könne nicht sagen, wie lange es gedauert habe. Sie sei in Panik gewesen. Ihr sei nicht schwindelig und sie sei auch nicht ohnmächtig gewesen. Er habe sie zwischendurch immer wieder losgelassen (UA 2/C2.29 Ziff. 41). Zum Grund und Gemütszustand des Beschuldigten befragt, als er bei ihr aufgetaucht sei, äusserte D., es sei wohl seine Absicht gewesen, dass sie diskutierten (UA 2/C2.35 Ziff.