gehabt. Immer wenn sie sich wieder befreien konnte, habe er sie wieder gepackt und auf den Boden geschmissen und auch bespuckt (UA 2/C2.18 Ziff. 17). Auf Nachfrage zu ihrer Angst in dieser Situation ergänzte D., dass der Beschuldigte sie zu Boden gerissen habe und sie auf dem Bauch auf dem Boden gelegen sei. Da habe sie das Gefühl gehabt, dass der Beschuldigte sich überlegen würde, ob er sie umbringen wolle. Er habe immer wieder getestet, wie lange er zudrücken könne. Er sei da mit dem Knie auf ihrem Rücken gewesen und habe mit seinen Händen ihren Mund und ihre Nase immer wieder zugedrückt. Er habe dies immer wie länger gemacht, sodass sie keine Luft mehr bekommen habe. Sie habe Angst um