Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht am 22. November 2021 gab der Beschuldigte an, er habe D. ganz am Schluss, bevor diese aus der Wohnung gegangen sei, im Schwitzkasten gehabt. Vorher habe er sie auch schon am Boden fixiert, mit dem Knie auf ihrem Rücken. Er habe einfach gewollt, dass sie nicht mehr weiter streiteten. Er habe ihr definitiv nicht mit den Händen Mund und Nase zugehalten, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Er habe sie schon am Hals gepackt, aber nicht mit beiden Händen. Im Schwitzkasten habe er sie vielleicht etwa 5 Sekunden gehabt. Man verliere schnell das Zeitgefühl in solchen Situationen. Sie habe - 22 -