Er habe aber recht viel Kraft (UA 2/C2.64 Ziff. 82). Auf die Frage, weshalb er D. in den Schwitzkasten genommen habe, antwortete der Beschuldigte, er habe gewollt, dass das Ganze aufhöre und sie mit der Rangelei aufhörten (UA 2/C2.62 Ziff. 70). Dass ein Unterarmgriff nicht gesundheitsförderlich sei, wisse er, aber nicht, dass dies lebensgefährlich sei. Er habe nie versucht, D. zu töten (UA 2/C2.64 Ziff. 84).