Anlässlich Konfrontationseinvernahme vom 3. September 2020 und der Verhandlung vor Bezirksgericht vom 22. November 2021 bestätigte der Beschuldigte seine Aussagen im Grundsatz. Bei der Konfrontationseinvernahme gab er u.a. an, er habe D. etwa 10 Sekunden im Schwitzkasten gehabt. Er könne sich nicht erinnern, dass er sie am Hals gepackt habe (UA 2/C2.62 Ziff. 66). Im Verlauf der Einvernahme räumte er aber ein, es könne sein, dass dies bei der Rangelei irgendwie passiert sei (UA 2/C2.66 Ziff. 97). Wie fest es (der Schwitzkasten) gewesen sei, könne er nicht mehr erinnern. Er habe aber recht viel Kraft (UA 2/C2.64 Ziff.