Hause zu gehen. Sie habe ihn beschimpft. Sie seien vor ihrem Bett gestanden. Sie habe ihm zuerst eine Ohrfeige gegeben und er ihr auch eine, so sei es eskaliert und sie seien zusammen am Boden gelegen. Das sei so zwei oder drei Minuten weitergegangen. Um sie irgendwie zu beruhigen, habe er sie in den Schwitzkasten genommen. Dann sei sie auch wieder ruhig gewesen, er habe sie losgelassen und sie sei aufgestanden und habe die Wohnung verlassen (UA 2/C2.47 Ziff. 44; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11 f.). Auf Vorhalt des Zuhaltens von Mund und Nase sagte der Beschuldigte, er habe D. «vor dem Mund gepackt», aber nicht so, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Er habe sie am Kiefer