Der Beschuldigte gab zu dieser Verletzung bei der Konfrontationseinvernahme am 14. Dezember 2020 an, er habe das Natel zerbrochen, was Glassplitter gegeben habe. Einen davon habe er am Finger gehabt. Er vermute, dass er D. damit verletzt habe, als er sie am Arm gepackt habe - 16 - (UA C1.31/7 Ziff. 31). Das bestÃĪtigte der Beschuldigte auch bei der vorinstanzlichen Verhandlung am 22. November 2021 (GA 75).