Bei ihrer Einvernahme vom 6. Mai 2020 äusserte D., dass der Beschuldigte sie im Verlauf des Streits auf das Bett geworfen und am Hals gepackt habe (UA 2/C1.12). Auf Nachfrage gab sie an, der Beschuldigte habe sie mit beiden Händen gehalten und ins Kissen gedrückt. Es sei schwierig zu beschreiben, wie sie sich dabei gefühlt habe. Sie habe an diesem Abend immer Angst vor dem Beschuldigten gehabt. Sie habe sich jedoch mehr Sorgen um ihre Hunde gemacht. Ohnmächtig sei sie nicht geworden, aber ihr sei schwarz vor den Augen geworden. Soviel sie wisse, habe sie immer atmen können (UA 2/C1.13 f. Ziff. 26-29).