damit machenĀ», dass sie denke, es sei alles nur Show gewesen. Aber man bei ihm nie wisse (UA 2/C1.15 Ziff. 42). Bei der Konfrontationseinvernahme vom 14. Dezember 2020, der vorinstanzlichen Verhandlung vom 22. November 2021 sowie der Berufungsverhandlung vom 17. August 2022 konnte sich D. nicht mehr an Drohungen erinnern (UA 2/C1.31/6 Ziff. 24; GA 66; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 3).