1.2. Strittig und zu prüfen sind die vorinstanzlichen Freisprüche vom Vorwurf der Beschimpfung (Strafdossier C1 Sachverhalt 1), der Drohung (Strafdossier C1 Sachverhalt 3 lit. b), der Gefährdung des Lebens und der einfachen Körperverletzung (Strafdossier C1 Sachverhalt 3 lit. e). Weiter ist strittig, ob der Beschuldigte wegen Hausfriedensbruchs (Strafdossier C2 lit. a) und versuchter vorsätzlicher Tötung (Strafdossier C2 lit. e) zu verurteilten ist.